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Musterfestellungsklage

Wir übenehmen für Sie den Eintrag in das Klageregister.
Wie läuft das ab? Was müssen Sie tun? Kostet das etwas?

2.11.2018

Die Musterfeststellungsklage für Diesel-Geschädigte ist seit dem 1. November 2018 möglich. Gegen VW wurde bereits die erste Klage eingereicht. Mit der Musterfeststellungsklage haben es insbesondere Geschädigte, die über keine eigene Rechtsschutzversicherung verfügen, leichter, Ihre Ansprüche zu wahren. Mit der Musterfeststellungklage steht allerdings noch nicht fest, ob jeder einzelne Geschädigte auch tatsächlich einen Schadensersatz erhalten wird. Die Musterfeststellungsklage gibt zunächst lediglich eine einfache Möglichkeit, seine Rechte vor dem Eintritt einer drohenden Verjährung zu sichern.


Was ist zu tun?


Durch den Eintrag in ein Klageregister können Betroffene an der Musterfeststellungsklage teilnehmen. Dadurch muss kein eigenes, kostenpflichtiges Klageverfahren geführt werden. Ein gesonderter Eintrag mit bestimmten geforderten Angaben ist daher über das Internet in einem Klageregister vorzunehmen.


Darf der Eintrag nur durch einen Anwalt durchgeführt werden?


Einen Eintrag kann jeder Betroffene für sich selbst vornehmen. Dabei werden jedoch bestimmte Angaben abgefragt, die für eine Erfassung notwendig sind. Neben der Angabe von personenbezogenen Daten ist auch ein Eintrag von Gegenstand und Grund des Anspruches oder des Rechtsverhältnisses des Verbrauchers notwendig. Des Weiteren ist vorgesehen, dass Angaben zum Betrag der Forderung geltend gemacht werden sollen.


Ist der Eintrag durch einen Anwalt sinnvoll?


Insbesondere bei der vorgegebenen Angabe über den Gegenstand und Grund des Anspruchs oder des Rechtsverhältnisses des Verbrauchers können wir es nicht ausschließen, dass es zu nicht zutreffenden Einträgen kommen kann. Ob diese eventuell nicht ganz zutreffenden Einträge später VW die Gelegenheit geben werden, an der Rechtmäßigkeit des Eintrages in das Klageregister zu zweifeln, kann nicht ausgeschlossen werden. Nimmt hingegen eine Kanzlei den Antrag für Sie vor, welche über jahrelange Erfahrung verfügt und selbst Verfahren wegen des Dieselärgers führt, haben Sie eine hohe Gewähr, dass die für sie vorgenommenen Einträge auch richtig sind. Nach der gesetzlichen Regelung können Sie daher selbst entscheiden, ob sie den Eintrag selbst vornehmen wollen oder den Antrag durch eine Anwaltskanzlei vornehmen lassen wollen


Warum die Kanzlei MAACK Rechtsanwälte?


Seit 30 Jahren setzen wir Schadensersatzansprüche für Verbraucher durch. Wir haben Erfahrungen aus tausenden von Fällen. Wir sind in ein Netzwerk, der ADVOUNION, eingebunden. Iin dem Netzwerk sind über 2000 Anwälte organisiert. Wir verfügen auch über zahlreiche Erfahrung in Schadensfällen, in denen mehrere hundert Anleger betroffen waren.


Wird VW nach dem Eintrag in das Klageregister ihren Schaden ausgleichen?


Die Musterfeststellungsklage hat den Zweck, dass eine strittige Frage durch ein Gericht abschließend beurteilt wird. Es muss daher nicht jeder einzelne ein Klageverfahren führen, um die selbe strittige Frage beantwortet zu bekommen. Wenn das Gericht die strittige Frage zugunsten der Verbraucher entscheidet, steht damit aber noch nicht fest, dass jeder, der im Klageregister eingetragen ist, automatisch auch einen Schadensersatz erhält. Jeder betroffene Verbraucher muss dann gesondert die Schadensersatzansprüche gegen VW beziffern und diese einfordern. Diese Schadensersatzansprüche müssen häufig unter Beachtung der gezogenen Vorteile, die der Verbraucher während des Besitzes hatte, errechnet werden. Nach unseren Erfahrungen aus der Betreuung geschädigter Dieselfahrer erscheint uns hier eine anwaltliche Unterstützung äußerst hilfreich zu sein.


Was kostet der Eintrag in das klare Register durch einen Rechtsanwalt?


Nach Beendigung der Musterklage werden ihre Schadensersatzansprüche gegen VW gesondert zu berechnen sein. Für alle Verbraucher, für die wir die Durchsetzung dieser Forderung vornehmen sollen, ist der Eintrag in das Klageregister kostenlos. Sie können daher also mit dem nachstehenden Formular mit uns Kontakt aufnehmen und wir setzen uns mit Ihnen sodann in Verbindung.


Sie haben eine Rechtsschutzversicherung, was ist hier zu tun?


Mit dem Abschluss einer Rechtsschutzversicherung, die ein Vorgehen wegen des Dieselärgers abdeckt, sind Sie nicht darauf angewiesen, auf den Ausgang der Musterverstellungsklage zu warten. Rechtschutzversicherer sind verpflichtet, die Kosten für eine gerichtliche Auseinandersetzung zu übernehmen, wenn bei Abschluss des Versicherungsvertrages eine entsprechende Deckung vereinbart wurde. Ob diese Deckung für Sie vereinbart wurde, prüfen wir im Rahmen eines Mandates selbstverständlich für Sie. Da es bereits zahlreiche Entscheidungen gegen Pkw Hersteller gibt, sind sie nicht darauf angewiesen, den Ausgang eines eventuell mehrjährigen Musterklageverfahrens abzuwarten. Sie können sich direkt mit uns in Verbindung setzen und wir gehen sodann mit Ihnen die weiteren Schritte durch.


Klageregister

Sie möchten Unterstützung bei dem Eintrag in das Klageregister? Wir nehmen mit Ihnen Kontakt auf und unterstützen Sie bei Ihrem Schadensersatzanspruch. Mit der Kontaktaufnahme gehen Sie keinerlei Verpflichtungen ein. Es fallen keine Kosten an.